VORSTAND
Am 20.12.2019 wurde im Zuge unserer Jahreshauptversammlung ein neuer Vorstand gewählt. Den Vereinsvorsitz führt weiter Dirk Geyer. Stellvertretender Vorsitzender ist weiterhin Martin Josef Pietsch. Ebenfalls wiedergewählt wurde Robert Martin Jaksch als Kassenwart. Neu an Bord sind als Beisitzer Sandra Eule und Rainer Müller.
-
Personalkaufmann
-
Ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Weimar
-
Ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Gotha
-
Hausmeister
-
Selbstständiger / Handels- & Dienstleistungsagentur Jaksch
-
Selbständige / Mobiles Sägewerk Eule
-
Selbstständiger Klempner
UNSERE ZIELE
Information der Bürgerinnen und Bürger über Vorgänge der Gesetzgebung, Rechtssprechung und Verwaltung.
Unterstützung bei der Erfüllung formeller und inhaltlicher Anforderungen bei Widersprüchen gegen Bescheide.
Förderung, Unterstützung und Vertretung der gemeinschaftlichen Interessen seiner Mitglieder als Pflichtnutzer von kommunalen Einrichtungen gegenüber dem Landratsamt, Gemeinden und Verbänden.
Steigende Kosten- und Abgabenlast zu begrenzen durch Mitarbeit in kommunalen Gremien,
wie z. B. dem Stadtrat oder Kreistag.
Durch Publikationen, Einflussnahmen in den Medien und Information öffentlicher Stellen
hinsichtlich gemeinsamer Anliegen.
WERDEN SIE MITGLIED
Wir freuen uns über Ihr Interesse Mitglied in unserer Bürgerinitiative zu werden. Das ausgedruckte Antragsformular bitte ausfüllen, unterschreiben und uns per Post oder persönlich zukommen lassen.
Bürgerinitiative Bad Berka
zur Senkung der Kommunalabgaben e.V.
c/o Herr Dirk Geyer
Steingraben 7b
99438 Bad Berka
SATZUNG
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 18.05.2010 beschlossen und tritt rückwirkend zum 8.7.2009 in Kraft.
Bad Berka, den 18.06.2013
§ 1 Name und Sitz des Vereins
99438 Bad Berka
Steingraben 7b
und ist im Vereinsregister des Amtsgericht Weimar unter der Registriernummer VR130828 eingetragen.
§ 2 Zweck des Vereins
§ 3 Zweckerreichung
-
über kommunale Einrichtungen betreffende Vorgänge in Gesetzgebung, Rechtssprechung und Verwaltung informieren -
bei der Erfüllung formeller und inhaltlicher Anforderungen zur Abfassung von Widersprüchen gegen Bescheide ,bei Verträgen und Anträgen unterstützen -
zur Vermeidung von Streitigkeiten und anderen Auseinandersetzungen mit den Trägern kommunaler Einrichtungen und anderer öffentlicher Stellen beraten und für sie zu diesem Zweck vermitteln und gegeben falls notwendigen Rechtsbeistand zu organisieren -
durch Publikationen, Einflussnahme in den Medien und Information öffentlicher Stellen hinsichtlich gemeinsamer Anliegen unterstützen
§ 4 Rechtsgrundlagen
1. Rechtsgrundlagen des Vereins sind diese Satzung und die Ordnungen, die er zu seiner Durchführung seiner Aufgaben beschließt. Die Ordnungen dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen und sind verbindlich für alle Mitglieder des Vereins.
§ 5 Mitglieder
1. Mitglieder des Vereins sind:
-
ordentliche Mitglieder -
Ehrenmitglieder -
Fördermitglieder
Ehrenmitglieder werden in der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit ernannt. Die Ernennung bedarf der Zustimmung des zu ernennenden Ehrenmitgliedes.
-
Austritt -
Tod -
Ausschluss oder -
Auflösung des Vereins.
Beitragsrückstände führen nicht automatisch zur Beendigung der Mitgliedschaft.
§ 6 Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder
-
Der Monatsbeitrag beträgt 1 Euro -
Der Jahresbeitrag 12 Euro
§ 7 Organe des Vereins
-
die Mitgliederversammlung -
der Vorstand
§ 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung
-
die Entgegennahme des Geschäftberichtes des Vorstandes -
die Entgegennahme des Berichts des Kassenprüfers -
die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes -
die Wahl der neuen Mitglieder des Vorstandes -
die Neuwahl des Kassenprüfers -
die Änderung der Satzung -
die Auflösung des Vereins.
-
den ordentlichen Mitgliedern -
dem Vorstand -
dem Kassenprüfer.
§ 9 Einberufung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
Eine Stimmübertragung ist nicht möglich.
Eine schriftlich bevollmächtigte Person kann jedoch ein Mitglied vertreten.
-
den Zeitpunkt mit Datum und Uhrzeit -
den Versammlungsort -
die Tagesordnung -
die Änderung der Satzung.
§ 10 Zusammensetzung des Vorstandes, Amtsdauer und Vertretungsvollmacht
-
dem Vorsitzenden -
dem stellvertretenden Vorsitzenden -
1 Beisitzer (Schriftführer) -
1 Beisitzer (Verantwortung Öffentlichkeitsarbeit)
-
der Kassenprüfer -
der Verantwortliche für Öffentlichkeitsarbeit.
Eine Wiederwahl ist zulässig.
Jedes Vorstandsmitglied bleibt solange im Amt bis sein Nachfolger gewählt ist.
§ 11 Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes
-
Tag, Ort der Versammlung -
Gesamtmitgliederzahl -
Anwesenheit (Liste anfertigen) -
die Beschlussfähigkeit -
die Tagesordnungspunkte -
die Abstimmungsergebnisse (ja/nein/Enthaltungen) -
die Unterschriften des Vorstandes und des Protokollführers -
Angaben zur Änderung der Satzung.
§ 12 Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder
Der Verantwortliche für Öffentlichkeitsarbeit ist für die Nutzung der Medien zur Veröffentlichung von Pressemitteilungen durch die BI zuständig.
§ 13 Kassenprüfer
Wiederwahl ist zulässig. Er muss dem Verein angehören. Er muss vom Vorstand unabhängig sein und die für seine Aufgaben erforderliche Eignung besitzen.
§ 14 Gemeinnützigkeit
§ 15 Abstimmung und Wahlen
§ 16 Haftungsausschluss
Der Verein, seine gesamten Gliederungen, seine Mitglieder sowie die im Auftrag des Vereins Tätigen haften im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verein nur für grobfahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen.
§ 17 Korrekturvorschriften
GESCHICHTE
Die Bürgerinitiative Bad Berka zur Senkung der Kommunalabgaben e.V. hat sich am 18. Mai 2000 gegründet. Hintergrund der Gründung war, der Unmut der Bürger, über die zu erwartenden Kosten bei umzulegenden kommunalen Kosten. Ob dies nun Straßenausbaubeiträge, Kosten für die Abwasserbeseitigung oder auch für die Anteile an der Straßenbeleuchtung sind.
Die rasant steigende Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, welche nicht mehr gewillt waren zu akzeptieren, dass diese Kosten von der Kommunalverwaltung, also der Stadtverwaltung Bad Berka auf die Eigentümer und Nutzer umgelegt werden, führte zu diesem Schritt.
Zunächst wurde die BI Bad Berka zur Senkung der Kommunalabgaben e.V. mit einem Vorstand von insgesamt neun Vorstandsmitgliedern „ausgestattet“, welche natürlich von den nunmehr zahlreichen Mitgliedern gewählt wurden.
Nach wechselvollen Jahren auch innerhalb der BI Bad Berka zur Senkung der Kommunalabgaben e.V. und der in 2009 durch interne Querelen kurz vor dem „Aus“ stehenden BI wurde mit der Wahl des neuen Vorstandes am 08. Juli 2009 ein Neuanfang mit einem nunmehr verkleinertem Vorstand, welcher nur noch aus dem Vorsitzenden Bernd Schedlinski, seinem Stellvertreter und dem Kassenwart bestand, gewagt. Dass diese Straffung in der Führung und die Neuausrichtung ein Erfolg war, haben die Kommunalwahlen im Juni 2009 gezeigt. Hier zog die BI Bad Berka zur Senkung der Kommunalabgaben e.V. mit zwei Stadträten, Jörg Michaelis und Dirk Geyer in den Stadtrat von Bad Berka ein.
Die in der Folgezeit weiteren großen Probleme, welche den mündigen Bürger weiter in seinen Freiheitsrechten, sei es in finanzieller Natur z.B. bei Abgaben oder auch in kommunalen Strukturen, z.B. bei dem fehlerhaften Flächennutzungsplanentwurf der Stadt Bad Berka haben es notwendig gemacht, weiterhin gegen Ungerechtigkeiten und für die Bürger zu kämpfen.
So wurden in 2011 zu dem fehlerhaften und die Persönlichkeitsrechte der Bürger einschränkenden Flächennutzungsplanentwurf mehrere Veranstaltungen mit entsprechender Fachkompetenz in Form der Verwaltungsrechtsanwältin Frau Kraft-Zörcher aus Jena durchgeführt. Diese auch von Nichtmitgliedern der BI sehr gut besuchten Veranstaltungen, haben den Bürgern über die Tragweite der Entscheidungsvorschläge der Stadtverwaltung die Augen geöffnet.
In der Folge konnten durch unsere Stadträte somit Änderungsanträge zum Wohle der Bürger beschlossen werden.
Am 05. September 2012 erfolgte dann die Gründung des Kreisverbandes der Bürgerinitiativen Weimarer Land, zu dessen Sprecher Dirk Geyer gewählt wurde. Hier waren zunächst die BI Bad Berka zur Senkung der Kommunalabgaben e.V. und die UBI-unabhängige Bürgerinitiative e.V. aus Blankenhain aktiv. Ziel dieses Kreisverbandes ist es, die Interessen der Bürger auf eine größere und schlagfertigere Plattform zu stellen. Dies ist bisher auch gelungen. So wurde dann in 2013 auch die Bürgerinitiative Bestattungswälder in Thüringen auf den Kreisverband aufmerksam und stellte den Antrag auf Mitgliedschaft in diesem Kreisverband. Dieser Antrag wurde positiv beschieden, so dass dieser Kreisverband mit nunmehr mehreren hundert Mitgliedern zu einer schlagkräftigen Institution geworden ist.
Die große, positive Resonanz der Bürgerinnen und Bürger, diese drei großen Bürgerinitiativen zu unterstützen, hat uns bewogen, auch in diesem Wahljahr bei der Wahl zu den Stadträten und zum Kreistag mit einer eigenen Liste anzutreten, um für die Bürgerinnen und Bürger im „Bürokraten- und Gesetzesdschungel“ zu kämpfen.