
AKTUELLES
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5.Dezember 2022 – Podiumsdiskussion und öffentliche Mitgliederversammlung
Am 05.Dezember 2022 fand unsere öffentliche Mitgliederversammlung mit „Politprominenz“ aus Land und Bund statt.
Eingeladen dazu waren aus dem Thüringer Landtag: Herr Markus Gleichmann (Die Linke), Herr Denny Möller (SPD), Herr Ringo Mühlmann (AfD), Herr Thomas Gottweiss (CDU), Herr Olaf Möller (Grüne).
Als eventuelle Alternative Frau Christina Tasch (CDU) und Herr Stefan Möller (AfD). Als Bundestagsmitglied hatte sich Herr Prof. Dr. Ing. Michael Kaufmann (AfD) zur Verfügung gestellt.
Leider hatten, aus für uns nicht plausiblen Gründen, die gewählten Landtagsmitglieder von CDU, SPD und Grünen „keine Zeit“, sich den Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Ja nicht einmal alternative Vorschläge für andere Kandidaten sind gekommen. Bezeichnend ist hier, dass z. B. ein Herr Gottweiss Wahlkreiskandidat für das Weimarer Land ist. Das Interesse am Bürger und Wähler scheint offenbar nur für den Wahlkampf interessant zu sein.
Trotzdem war es eine gelungene Veranstaltung, welche, die trotz Vorweihnachtszeit, extrem abgesenkten Raumtemperaturen im Zeughaus und der winterlichen Jahreszeit über 80 Bürgerinnen und Bürger in das Zeughaus gebracht haben. Bei den Themen Energiekrise und Kriminalität war aus den Reihen des Publikums eine einhellige Sichtweise der Teilnehmer zu spüren. Auch wurde sehr positiv aufgenommen, dass sich AfD und Linke durchaus eine sachliche Diskussion auf der Bühne geliefert haben. So wurde Herrn Gleichmann (Die Linke), in Anbetracht der „AfD Übermacht“ größter Respekt gezollt, sich sachlich den Fragen gestellt zu haben.
Auch hier noch einmal unser herzlicher Dank an die Teilnehmer aus Land und Bund. Gewünscht hätten sich die Teilnehmer auch, dass unser „ehrenwertes“ Stadtoberhaupt, Bürgermeister Jahn (CDU), wenigstens zu Beginn, seine Audienz gehalten hätte. Weit gefehlt. Im Gegenteil. Zunehmend ist aus dem Bürgermeisterdunstkreis zu hören, dass die BI verächtlich gemacht wird. Da hat Herr Bürgermeister Jahn keine Zeit teilzunehmen und die Ehre der CDU zu retten. Aber gleichzeitig ist aus diesem Dunstkreis zu hören, die BI wäre der verlängerte Arm der AfD. Lächerlich!!! Die Bürger von Bad Berka muss man(n) nicht wie kleine Kinder behandeln.
Wir sind der Meinung: „So geht Bürgermeister nicht!!“
Aber egal, wir wissen, es war eine gelungene Veranstaltung, mit wichtigen Informationen und höchster Transparenz. Hier sollten sich die ferngebliebenen Parteien ein Beispiel nehmen!
Auch wurde der BI das Versprechen abgerungen, solch eine Veranstaltung zu wiederholen. Das werden wir machen. Wir halten unsere Versprechen!!!

Transparenz im Amtsblatt von Bad Berka – ein frommer Wunsch?
Wie der interessierte Bürger weiß, werden die Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht.
So auch die Beschlüsse der Stadtratssitzung vom 21.11.2022. Wer allerdings glaubt, hier gibt es Transparenz und wirklich alle Beschlüsse werden abgedruckt, der irrt sich gewaltig.
So gab es zu dieser Stadtratssitzung einen Antrag der Stadträtin Pölzing. Dieser sah vor, die weiterführenden Baumaßnahmen zur Erschließung des Wohngebietes „Am Sandweg“ (alte Hühnerfarm), vorerst nicht weiter zu betreiben. Das heißt, nach der Beräumung des Geländes sollte erst einmal Schluss sein. Bei den derzeitigen Tendenzen der Kreditkosten und Baukosten für Häuslebauer, durchaus ein nachvollziehbarer Gedanke. Dies zu Recht, wenn man das katastrophale Interesse bei dem Baugebiet „Auf den Gehren“ in Tannroda berücksichtigt.
Nach einer Diskussion in besagter Stadtratssitzung, stellte Frau Braunmiller (CDU) den Antrag auf namentliche Abstimmung. Das bedeutet, dass im Protokoll, für jeden auch später noch nachvollziehbar, das Abstimmungsverhalten der Stadträte dokumentiert wird.
Auch ist dieser Beschluss danach, gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO (Thüringer Kommunalordnung) unverzüglich, ortsüblich bekannt zu machen. So zum Beispiel im Amtsblatt.
Was fehlte im nachfolgenden Amtsblatt? Der Beschlussantrag der Frau Pölzing.
Wir wendeten uns darauf hin an die Stadtverwaltung, mit der Frage: „Warum dieser Beschluss und das Abstimmungsergebnis nicht öffentlich gemacht worden?“
Hier bekamen wir die Antwort von der Amtsleiterin der inneren Verwaltung: „Der Beschlussantrag wurde in der Stadtratssitzung vom 21.11.2022 mehrheitlich abgelehnt. Ein tatsächlicher Beschluss im Sinne der Thüringer Kommunalordnung wurde somit nicht gefasst.“ Eine eigentümliche Rechtsauffassung.
Daraufhin haben wir die Kommunalaufsicht bemüht. Siehe da, die Stadtverwaltung hätte sehr wohl diesen Beschluss veröffentlichen müssen. Wir empfehlen daher dringend ein Studium der Thüringer Kommunalordnung. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich der Bürgermeister des Öfteren mit seiner kommunalrechtlichen Fachkompetenz schmückt.
Sollte dem Bürger dieser nachvollziehbare und umsichtige Beschlussvorschlag von Frau Pölzing vorenthalten werden? Wenn ja, warum?
Wir sind der Meinung: So geht…………..auch nicht!
Einladung zum Erörterungstermin am 26.07.2022 im Zeughaus Bad Berka
Liebe Mitglieder, Bürgerinnen und Bürger, Unterstützer und Interessenten,
im November 2021 konnten wir mehr als 200 Unterschriften gegen den Bau der „neuen Sackgasse“ zur Zentralklinik einreichen. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens findet am
26.Juli 2022, ab 10:00 Uhr
Im Zeughaussaal, Zeughausplatz 11, 99438 Bad Berka
ein gesetzlich vorgeschriebener Erörterungstermin statt.
Zu diesem Termin sind alle eingeladen, die auf den Listen gegen diesen ökologisch und ökonomisch sinnfreien Plan unterschrieben haben. Die Einladung dazu finden Sie unten im Anhang.
Wir wissen, dass es für einen berufstätigen Bürger fast unmöglich ist, sich zu diesem Termin frei zu nehmen. Deshalb ist es von größter Wichtigkeit, dass alle, die es möglich machen können, zu dem Termin erscheinen.
Wir dürfen nicht zulassen, gerade jetzt wo wir in unvorhersehbare wirtschaftliche und politische Situationen kommen werden, dass dieses sinnfreie Prestigeprojekt einzelner weiter Bestand hat.
Die gleichen Leute, die von Einsparungen, Umweltschädigungen, Klimawandel und ökologischer und ökonomischer Veränderung reden, wollen diesen Unfug dieser „Privatstrasse“ durchpeitschen.
Wehren Sie sich, kommen Sie zu diesem Erörterungstermin und konfrontieren Sie diese Hobbyvisionäre mit ihren Argumenten gegen diesen Bau.
Gern können Sie uns mit Fragen zum Ablauf persönlich, telefonisch oder auch per E-Mail kontaktieren.
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Herzlichst
Ihre Bürgerinitiative
Wenn Brandstifter Feuerwehr spielen oder erst schupse ich sie ins Wasser und dann rette ich sie vor dem Ertrinken…
Wie sicherlich der geneigte Zeitungsleser und MDR Zuseher mitbekommen hat, gab es im Rahmen der Erschließung des Baugebietes „Auf dem Gehren“ in Tannroda einigen Zündstoff.
So sollten die Anwohner der vorgelagerten Bebauung die Telefonmasten, welche auf dem Baufeld stehen, doch in ihre Gärten pflanzen lassen. So jedenfalls wurde es anfänglich von Bürgermeister Jahn (CDU) und der zuständigen Sachbearbeiterin im Bauamt, Frau J. A. kommuniziert.
Mit Entrüstung dieser beiden Stadt - Beschäftigten wurde alsdann auf den Widerspruch der Anwohner reagiert, als diese das nicht akzeptieren wollten.
Nun war guter Rat teuer. Aber warum nicht einfach die eigenen Fehler vertuschen und die naheliegende Lösung als den „großen Wurf“ verkaufen.
So ist inzwischen die Lösung, unter Einsatz sämtlicher zur Verfügung stehender Raffinesse, als die Samariterlösung schlechthin im MDR Thüringen Journal von BGM Jahn (CDU), verkauft worden.
Verschwiegen hingegen hat Er/Sie, dass es gar nicht soweit hätte kommen müssen.
Wenn bei der Planung von Anfang an seitens der Stadtverwaltung nicht vergessen worden wäre, dass dort Telefonmasten in der Landschaft stehen und bei Erschließungsarbeiten stören, war das Theater gar nicht nötig.
Das bedeutet aber auch, keine Fehler, keine Lobhudelei in der Presse.
Verwunderlich ist nur, dass von Seiten der Redakteure keiner auf die Idee gekommen ist, einmal nachzufragen, warum die Masten im Bebauungsplan nicht erfasst worden sind.
Wäre das geschehen, hätte die Berichterstattung bestimmt objektiver ausgesehen. So wirkte diese wie ein vorgezogener Wahlkampfauftritt der BGM Jahn (CDU).
Sollten Sie, liebe Bürger einmal vergessen einen Parkschein zu lösen, versuchen Sie das doch einmal mit Papiereinsparung und Umweltschutz zu erklären.
Was denken Sie, wie wird man Ihnen entgegenkommen?
Deshalb werden wir weiterhin für Sie, liebe Freunde, hinter die Kulissen schauen.
22.06.2022
Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil!............
Wie im Amtsblatt Nr. 2/2022, der Stadt Bad Berka zu lesen war, lobte sich unser BGM Herr Jahn (CDU) wieder einmal selbst. Unter der Überschrift „Amtlicher Teil“, fand eine Lobhudelei über den ÖPNV statt. BGM Jahn (CDU), habe dafür gesorgt, dass nunmehr die Busse (Linie 235) seit drei Jahren auch nach Erfurt fahren.
Vergessen zu erwähnen hat er jedoch, dass unser ÖPNV mit jährlich 4 Millionen Euro aus der Kreiskasse gestützt bzw. subventioniert werden muss. Einen Teil dieser großen Subventionssumme machen solche Linien, wie die nach Erfurt aus.
Hier wird nämlich im wahrsten Sinne des Wortes Luft spazieren gefahren, da diese Linie(n) seit drei Jahren kaum angenommen wird.
Das dadurch jedoch die Betriebskosten der kreiseigenen Busgesellschaft in unverantwortliche Höhen getrieben werden, verschweigt unser lieber BGM Jahn (CDU) vorsichtshalber.
Auch die von Ihm erwähnten Linien 237 und 232 werden kaum genutzt. Natürlich ist der Schülerverkehr hiervon ausgenommen, dieser ist zwingend notwendig.
Wenn er sich dann auch noch brüstet, er sei Aufsichtsratsmitglied der kreiseigenen Busgesellschaft, hat er augenscheinlich seine Verantwortung gegenüber dem Bürger vergessen oder noch nicht erkannt.
Subventionen werden vom steuerzahlenden Bürger erwirtschaftet und nicht von irgendeiner Verwaltung oder Behörde. Vielmehr leben diese ganzen Institutionen also vom einfachen Bürger.
Wir fordern Sie auf, Herr Bürgermeister Jahn (CDU), kommen Sie endlich ihrer Verpflichtung nach, sparsam und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu wirtschaften. Hören Sie auf mit Geld um sich zu werfen, welches Sie nicht erwirtschaftet haben.
Zu hinterfragen wäre auch noch, wer bezahlt eigentlich unser Amtsblatt? Dem allgemeinen Verständnis nach die Stadt Bad Berka. Bekommt die Stadt Bad Berka nun die Mehrkosten erstattet, welche sich durch das Abdrucken des gesamten Busfahrplanes ergeben? Ist das kostenfrei? Nicht das wir dagegen sind, nur wer bezahlt die Mehrkosten schlussendlich? Die Stadtkasse und somit der Bürger?
Wenn Sie sich ein Denkmal setzen wollen, fangen Sie endlich an, sich um die wirklichen Probleme in Bad Berka zu kümmern!
Der Hochwasserschutz für Bad Berka wäre hierbei ein Anfang.
Die Mittel stehen im Bad Berkaer Haushalt zur Verfügung.
Sorgen Sie im Aufsichtsrat der Busgesellschaft dafür, dass sparsam und umsichtig gewirtschaftet wird!
Wir sind der Meinung:
So geht Bürgermeister nicht!
Mangelndes Fingerspitzengefühl, einfach nur triviale Boshaftigkeit oder böswilliger Vorsatz?!
Wie der geneigte Zeitungsleser am 01.02.2022 unserer Thüringer Allgemeinen entnehmen konnte, hat Bürgermeister Jahn (CDU) wieder einmal versucht, dass abschlägige Abstimmungsergebnis zum GUV in der Stadtratssitzung am 31.01.2022 einzelnen Stadträten in die Schuhe zu schieben.
Süffisant vergisst er zu erwähnen, dass es lediglich das Ausfüllen einer Art Exceltabelle bedarf, um den Fördermittelanspruch zum Hochwasserschutz zu sichern. Das sollte also in einem halben Arbeitstag, bei wohlwollender Betrachtung, erledigt werden können. Sein sogenannter Vorschlag soll keineswegs den zügigeren und effektiveren Weg beschreiten. Vielmehr will der Bürgermeister Jahn (CDU) sich augenscheinlich wieder einmal aus der Verantwortung stehlen um dann immer sagen zu können: …….der GUV ist damit beauftragt.
Wir sind der Meinung, so geht Bürgermeister eben nicht!
Daher konnten wir den Antrag des Bürgermeister Jahn (CDU) nicht mittragen. Der Herr Bürgermeister soll bitteschön selbst Verantwortung in der Sache des Hochwasserschutzes übernehmen und nicht immer die Verantwortung abgeben. Ein entsprechendes Planungsbüro kann die Stadt selbst beauftragen und muss dazu nicht den „Vermittler“ GUV extra binden. Auch ist dadurch gewährleistet, dass die Informationskette wesentlich kürzer und effektiver wird. Die Verwaltung muss nur wollen.
Auch die Äußerungen von Bürgermeister Jahn (CDU), dass seine Position im Vorstand des GUV von Vorteil wäre und der Stadt eine Einflussnahme bewahre, hat Geschmack. Wie müssen sich wohl andere Gemeinden fühlen, wenn öffentlich der Eindruck erweckt wird, dass eine vom Hochwasserschutz betroffene Gemeinde bevorzugt behandelt wird? Ist das eigentlich nur unfair oder sogar eine Vorteilsnahme?
Dem sprichwörtlichen Fass den Boden ausgeschlagen, hat jedoch seine Einlassung in dem Artikel über personelle Veränderungen im örtlichen Bauamt.
Anstatt in personellen Dingen vertraulich und diskret vorzugehen, trägt er Personalangelegenheiten, welche augenscheinlich noch nicht abgeschlossen oder spruchreif sind, in die Öffentlichkeit.
Die Grenze zum Mobbing ist hier nicht weit. So darf und kann ein Bürgermeister nicht mit langjährigen Mitarbeitern umspringen.
Wir sind der Meinung, so geht Bürgermeister eben nicht!
Neubaugebiet Sandweg – Fluch oder Segen? Unser Antrag zum Hochwasserschutz der „Altstadt“
Mit der letzten Stadtratssitzung am 06.12.2021 sollte nicht nur der Haushaltsplan 2022 beschlossen werden, sondern auch der Weg für das Baugebiet „Am Sandweg“ frei gemacht werden.
Im Vorfeld gab es zu diesem neuen Wohngebiet auf dem Gelände der „Alten Hühnerfarm“ schon erheblichen Klärungsbedarf. Nicht nur das die Stadtverwaltung auf ein sogenanntes Umlegungsverfahren zurückgreifen musste, war und ist auch der Standort an sich umstritten.
Da mit der Erstellung dieses Wohngebietes weit mehr als die bisher vorhandenen Flächen versiegelt werden, ist natürlich mit erhöhten Wassermengen an der Oberfläche am Knotenpunkt Klinikauffahrt bis zum Schienenbäcker zu rechnen.
Daher wurde der Stadtverwaltung eine Prüfung zur Versickerung abgerungen. Auch wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Hochwassergefährdung einschätzen zu können.
Da die Hochwassergefährdung aber die Bürgerinnen und Bürger in der „Altstadt“ wesentlich mehr trifft, als die Bauwilligen auf der „alten Hühnerfarm“, hätte man davon ausgehen müssen, dass das Gutachten für die Anwohner ab der Klinikauffahrt gemacht werden würde.
Weit gefehlt!!! Es wurde ein Gutachten für das Gelände „Alte Hühnerfarm“ in Auftrag gegeben und nun der geschätzten Bevölkerung als großes Gesamtgutachten suggeriert.
Doch nun ein paar Zahlen, die verdeutlichen, wie gefährdet die Unterlieger in der „Altstadt“ sind.
Das Versickerungsgutachten am Sandweg ist nicht gut ausgefallen. Daher wird ein Regenrückhaltebecken von 550 m³ geplant. Legt man jetzt nur die versiegelten Flächen der Baugrundstücke, ohne Einfahrten und Straßen zugrunde, kommt man zu dem Ergebnis, es wird eng.
Bei einem mittleren Landregen, also ca. 35-40 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde fallen auf diesen Flächen ca. 900 – 1000 m³ in einer Stunde an. Somit ist das Regenrückhaltebecken nach ca. 30 Minuten randvoll, und nun?
Das Wasser wird in die Tiefengrubener Straße und zum Steingraben hin abgeschlagen. Das ist aber eigentlich vollkommen egal, da beide Strömungsrichtungen an der Klinikzufahrt wieder zusammengeführt werden. Um nur ansatzweise einen Effekt zu erzielen müsste das Regenrückhaltebecken deutlich größer sein.
Die Mitarbeiterinnen des Bauamtes und der Bürgermeister beteuerten jedoch auch nach unseren kritischen Anmerkungen, dass sich durch das Neubaugebiet der Zustand sogar verbessern würde.
Das nächste Starkregenereignis wird zeigen, ob die Mathematik lügt oder ………….. .
Wir haben es geschafft, 500.000,- € als Verpflichtungsermächtigung in den Haushaltsplan 2023 einstellen zu lassen, um dann endlich die Hochwasserproblematik angehen zu können. Zuvor sollen bereits 2022 mit 50.000,-€ konkrete Schutzmaßnahmen für die „Altstadt“ über entsprechende Planungsbüros ausgearbeitet werden.
Es ist nämlich nicht genug, nur Neues zu verkaufen, ohne das Alte zu schützen und zu erhalten. Allerdings sind wir schon jetzt gespannt, wer sich bei positiver Entwicklung dieser Maßnahmen wieder selbst loben wird (wir ahnen es schon).
Wir, die Bürgerinitiative Bad Berka sind nicht gegen die Entwicklung neuer Baugebiete. Wir kritisieren, dass bei der Planung des Baugebietes der Hochwasserschutz der Unterlieger zu wenig Beachtung findet.
Tempo 30 in ganz Bad Berka – oder besser: dümmer geht immer
In der letzten Stadtratssitzung am 26.07.2021 brachte die CDU - Fraktion einen Antrag ein, Bad Berka mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h zu belegen.
Einmal abgesehen von der Tatsache, dass damit die Gründe, welche in dem Antrag angeführt sind erst recht greifen, schien dies eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Behörden zu sein.
So wird davon schwabuliert, dass mit Tempo 30 die Lärmbelästigung geringer wird. Wie soll das gehen?
Durch Tempo 30 bleibt der Verkehr, natürlich auch der Schwerverkehr länger im Ort, somit steigt die Abgasemission, die Lärmemission und das Sicherheitsrisiko wird größer. Warum wird sich der geneigte Leser fragen. Ganz einfach...jede/r der den Führerschein besitzt, sollte die Straßenverkehrsordnung in groben Zügen kennen.
Dort ist im Paragraph 45 Abs. 1c klar geregelt, wann eine Tempo 30 Zone machbar ist. So müssten dann hier alle Ampeln zurück gebaut werden und es gibt nur noch rechts vor links.
§45(1c) 1 Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.
2 Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.
3 Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.
4 An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten.
5 Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.
Einen Unfallschwerpunkt in der Ortslage gibt es auch nicht, welcher eine begrenzte Zone 30 rechtfertigen würde. Wir haben hier in Bad Berka 6 Ampelanlagen mit Querungsmöglichkeit für Fußgänger, was derzeit völlig ausreichend ist.
Da auch hier die Ampeln mit der Schrankenanlage der Bahn verbunden sind, wäre Bad Berka nur noch eine einzige Rotphase im Verkehr. Das kann nicht gewollt sein.
Sollte auch jetzt argumentiert werden, man wolle nur ein Gutachten zum Verkehrsaufkommen, so hätte man das viel einfacher und damit preiswerter haben können. Durch diesen Antrag werden unnötig Ressourcen in Verwaltung und Amt gebunden und Geld verbrannt.
Fazit: Wenn der Herr Bürgermeister Jahn (CDU) sich im Vorfeld mit diesem Antrag wirklich auseinandergesetzt hätte, wäre dieser nicht auf der Tagesordnung gelandet und der Bürgermeister hätte auch diesen Antrag in der Sitzung nicht verteidigt. Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung scheinen allerdings mehrere Stadträte nicht zu haben.
Wir haben gegen diesen Antrag gestimmt.
20 JAHRE

2000-2020
Wir bedanken uns herzlich bei unseren langjährigen und loyalen Mitgliedern, die uns ihr Vertrauen geschenkt haben.
Wir bedanken uns bei unseren Wählerinnen und Wählern und allen Menschen, die uns in diesen 20 Jahren begleitet und unterstützt haben.
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern viel Kraft, Durchhaltevermögen und vor allem Gesundheit in dieser turbulenten Zeit.