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2021

06.12.21 - Neubaugebiet Sandweg – Fluch oder Segen? Unser Antrag zum Hochwasserschutz der „Altstadt“

Mit der letzten Stadtratssitzung am 06.12.2021 sollte nicht nur der Haushaltsplan 2022 beschlossen werden, sondern auch der Weg für das Baugebiet „Am Sandweg“ frei gemacht werden.

Im Vorfeld gab es zu diesem neuen Wohngebiet auf dem Gelände der „Alten Hühnerfarm“ schon erheblichen Klärungsbedarf. Nicht nur das die Stadtverwaltung auf ein sogenanntes Umlegungsverfahren zurückgreifen musste, war und ist auch der Standort an sich umstritten.

Da mit der Erstellung dieses Wohngebietes weit mehr als die bisher vorhandenen Flächen versiegelt werden, ist natürlich mit erhöhten Wassermengen an der Oberfläche am Knotenpunkt Klinikauffahrt bis zum Schienenbäcker zu rechnen.

Daher wurde der Stadtverwaltung eine Prüfung zur Versickerung abgerungen. Auch wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Hochwassergefährdung einschätzen zu können.

Da die Hochwassergefährdung aber die Bürgerinnen und Bürger in der „Altstadt“ wesentlich mehr trifft, als die Bauwilligen auf der „alten Hühnerfarm“, hätte man davon ausgehen müssen, dass das Gutachten für die Anwohner ab der Klinikauffahrt gemacht werden würde.

Weit gefehlt!!! Es wurde ein Gutachten für das Gelände „Alte Hühnerfarm“ in Auftrag gegeben und nun der geschätzten Bevölkerung als großes Gesamtgutachten suggeriert.

Doch nun ein paar Zahlen, die verdeutlichen, wie gefährdet die Unterlieger in der „Altstadt“ sind.

Das Versickerungsgutachten am Sandweg ist nicht gut ausgefallen. Daher wird ein Regenrückhaltebecken von 550 m³ geplant. Legt man jetzt nur die versiegelten Flächen der Baugrundstücke, ohne Einfahrten und Straßen zugrunde, kommt man zu dem Ergebnis, es wird eng.

Bei  einem mittleren Landregen, also ca. 35-40 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde fallen auf diesen Flächen ca. 900 – 1000 m³ in einer Stunde an. Somit ist das Regenrückhaltebecken nach ca. 30 Minuten randvoll, und nun? 

Das Wasser wird in die Tiefengrubener Straße und zum Steingraben hin abgeschlagen. Das ist aber eigentlich vollkommen egal, da beide Strömungsrichtungen an der Klinikzufahrt wieder zusammengeführt werden. Um nur ansatzweise einen Effekt zu erzielen müsste das Regenrückhaltebecken deutlich größer sein.

Die Mitarbeiterinnen des Bauamtes und der Bürgermeister beteuerten jedoch auch nach unseren kritischen Anmerkungen, dass sich durch das Neubaugebiet der Zustand sogar verbessern würde.

Das nächste Starkregenereignis wird zeigen, ob die Mathematik lügt oder ………….. .

Wir haben es geschafft, 500.000,- € als Verpflichtungsermächtigung in den Haushaltsplan 2023 einstellen zu lassen, um dann endlich die Hochwasserproblematik angehen zu können. Zuvor sollen bereits 2022 mit 50.000,-€ konkrete Schutzmaßnahmen für die „Altstadt“ über entsprechende Planungsbüros ausgearbeitet werden.

Es ist nämlich nicht genug, nur Neues zu verkaufen, ohne das Alte zu schützen und zu erhalten. Allerdings sind wir schon jetzt gespannt, wer sich bei positiver Entwicklung dieser Maßnahmen wieder selbst loben wird (wir ahnen es schon).

Wir, die Bürgerinitiative Bad Berka sind nicht gegen die Entwicklung neuer Baugebiete. Wir kritisieren, dass bei der Planung des Baugebietes der Hochwasserschutz der Unterlieger zu wenig Beachtung findet.

26.07.21 - Tempo 30 in ganz Bad Berka – oder besser: dümmer geht immer

In der letzten Stadtratssitzung am 26.07.2021 brachte die CDU - Fraktion einen Antrag ein, Bad Berka mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h zu belegen.

Einmal abgesehen von der Tatsache, dass damit die Gründe, welche in dem Antrag angeführt sind erst recht greifen, schien dies eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Behörden zu sein.

So wird davon schwabuliert, dass mit Tempo 30 die Lärmbelästigung geringer wird. Wie soll das gehen?

Durch Tempo 30 bleibt der Verkehr, natürlich auch der Schwerverkehr länger im Ort, somit steigt die Abgasemission, die Lärmemission und das Sicherheitsrisiko wird größer. Warum wird sich der geneigte Leser fragen. Ganz einfach...jede/r der den Führerschein besitzt, sollte die Straßenverkehrsordnung in groben Zügen kennen.

Dort ist im Paragraph 45 Abs. 1c klar geregelt, wann eine Tempo 30 Zone machbar ist. So müssten dann hier alle Ampeln zurück gebaut werden und es gibt nur noch rechts vor links.   

                          

§45(1c) 1 Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.

2 Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.

3 Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.

4 An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten.

5 Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.   

                                                                        

Einen Unfallschwerpunkt in der Ortslage gibt es auch nicht, welcher eine begrenzte Zone 30 rechtfertigen würde. Wir haben hier in Bad Berka 6 Ampelanlagen mit Querungsmöglichkeit für Fußgänger, was derzeit völlig ausreichend ist.

Da auch hier die Ampeln mit der Schrankenanlage der Bahn verbunden sind, wäre Bad Berka nur noch eine einzige Rotphase im Verkehr. Das kann nicht gewollt sein.

Sollte auch jetzt argumentiert werden, man wolle nur ein Gutachten zum Verkehrsaufkommen, so hätte man das viel einfacher und damit preiswerter haben können. Durch diesen Antrag werden unnötig Ressourcen in Verwaltung und Amt gebunden und Geld verbrannt.

Fazit: Wenn der Herr Bürgermeister Jahn (CDU) sich im Vorfeld mit diesem Antrag wirklich auseinandergesetzt hätte, wäre dieser nicht auf der Tagesordnung gelandet und der Bürgermeister hätte auch diesen Antrag in der Sitzung nicht verteidigt. Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung scheinen allerdings mehrere Stadträte nicht zu haben.

Wir haben gegen diesen Antrag gestimmt.

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